Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eine freie Zeremonie ist ein sehr persönlicher Moment. Damit wir diesen besonderen Abschnitt eures Lebens gemeinsam gut und entspannt gestalten können, schaffen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen klaren Rahmen für unsere Zusammenarbeit.
Sie richten sich an euch als Auftraggeber und an mich als diplomierte freie Zeremonienrednerin (im Folgenden „Auftragnehmerin“).
Ziel ist es, Transparenz, Vertrauen und gegenseitige Sicherheit von Beginn an zu gewährleisten.
Sollte etwas unklar sein oder sollten Fragen auftauchen, bin ich jederzeit gerne persönlich für euch da.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine gesonderte geschlechtliche Ansprache der/des Auftraggebers/Augraggeberin verzichtet – selbstverständlich sind alle Menschen gleichermaßen gemeint und willkommen.
1. Geltungsbereich
Die Kooperation zwischen Auftraggeber und Mag. Lisa Maria Atteneder-Schwödiauer (im Folgenden Auftragnehmerin) für die Vorbereitung und Durchführung einer freien Rede.
2. Kennenlernen, Vertragliche Vereinbarung
Nach der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber erfolgt ein unverbindliches Kennenlerngespräch mit der Dauer von ca. einer Stunde. Dies kann persönlich – auf Wunsch auch telefonisch oder online (z.B. MS Teams, Facetime, Whats App) stattfinden.
Entscheidet sich der Auftraggeber im Anschluss für eine Zusammenarbeit, erhält dieser eine schriftliche Vereinbarung, in der alle wichtigen Eckpunkte der Zeremonie, sowie das vereinbarte Honorar festgehalten sind. Der Vertrag wird von beiden Seiten unterzeichnet. Als Honorar wird ein Pauschalpreis vereinbart, allfällige Barauslagen werden nach vorheriger Absprache nach Aufwand ohne Aufpreis verrechnet.
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen im Rahmen der Vereinbarung bedürfen ausschließlich der Schriftform. Mündliche Nebenabredungen haben keine Gültigkeit.
3. Buchung & Zahlungsmodalitäten
Nach Unterzeichnung der Vereinbarung erhält der Auftraggeber eine Rechnung über die Anzahlung von 50 % des vereinbarten Honorars. Diese ist innerhalb von 5 Tagen auf das angegebene Konto ohne Abzug zu begleichen. Sobald die Anzahlung eingegangen ist, gilt der Termin als fix reserviert. Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung der Anzahlung besteht keine Leistungspflicht der Auftragnehmerin. Diese behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Restbetrag wird unmittelbar nach der Zeremonie der Auftragnehmerin in bar übergeben oder binnen 3 Tage nach Durchführung der Zeremonie auf das vereinbarte Konto überwiesen.
Mit der schriftlichen Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an und unterzeichnet diese gesondert. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin sowie des Auftraggebers zustande – auch eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
Der Auftraggeber erhält die Rechnung für die Anzahlung unmittelbar nach Auftragserteilung.
4. Rücktritt durch den Auftraggeber (Kunde)
Rücktritte vom Vertrag haben in schriftlicher Form (Post, Mail) zu erfolgen.
Ein Rücktritt des Auftraggebers von dem geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine freie Zeremonie) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages möglich (der Absendetag ist ausreichend).
Hat bereits ein Gespräch zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin stattgefunden, so wird die bereits erbrachte Leistung (inklusive Fahrzeit und
Fahrtkosten lt. amtlich gültigem Kilometergeld) durch die Auftragnehmerin mit einem Stundensatz von 85 Euro brutto in Rechnung gestellt.
Bei einem späteren Rücktritt / einer späteren Stornierung verbleibt die Anzahlungsrechnung auf jedem Fall bei der Auftragsnehmerin. Bei einer Absage durch
den Auftraggeber innerhalb acht Wochen vor dem Termin verbleibt der Auftragnehmerin ein weiterer Prozentsatz in Höhe von 50 % des vereinbarten
Honorars, sowie allfällige angefallene Barauslagen, da die Rede zu diesem Zeitpunkt bereits geschrieben wurde und somit der Aufwand des Auftragnehmers
entschädigt wird.
Wird die Zeremonie aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Verbote oder sonstiger Geschehnisse abgesagt oder verschoben, so müssen der Auftragnehmerin
in jedem Fall sämtliche bis dahin geleistete Aufwände abgegolten werden. Eine Verschiebung der Zeremonie ist selbstverständlich möglich, sofern die
Auftragnehmerin zum neuen Termin noch verfügbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Auftragnehmerin gemeinsam mit dem Auftraggeber
versuchen, einen Ersatzredner zu finden.
5. Rücktritt durch die Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen zwei Wochen nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig
schriftlich (per Post oder E-Mail) aufzukündigen (Absendetag ausreichend). Sollten die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht, unvollständig
oder nicht fristgerecht eingehen, kann die Auftragnehmerin ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin geleistete Zahlungen werden nicht rückerstattet.
Kann die Auftragnehmerin in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die
Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern die
Auftragnehmerin keinen Ersatzredner stellen kann.
Die Auftragnehmerin wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen, dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer
Rechtspflicht. Wird bei Ausfall der Auftragnehmerin innerhalb von 4 Wochen vor dem Termin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B.
durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 80 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet. Wenn der Auftragnehmer einen Ersatzredner stellen kann und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle
vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und die Auftragnehmerin wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.
6. Vorraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie
Je nach Zeremonie und deren Ausführung stellt die Auftragnehmerin im Vorfeld einen bis vier Fragebögen zur Verfügung. Diese helfen dabei, die Geschichte,
Werte und Wünsche der Auftragsgeber besser zu verstehen und bildet eine wertvolle Grundlage für eine persönliche, individuelle und authentische Rede.
Die darin enthaltenen Informationen dürfen von der Auftragnehmerin für die Gestaltung der Rede und Zeremonie verwendet werden – selbstverständlich
achtsam und vertraulich. Die Auftraggeber verpflichten sich, die Unterlagen durchzuarbeiten, da diese neben dem Detailgespräch die Basis für eine
individuelle Rede darstellt. Im ausführlichen Detailgespräch (ca. 1,5 – 3 Stunden) werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche
seitens der Auftraggeber für die Gestaltung der Zeremonie besprochen.
Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 30 bis 60 Minuten liegt – je nachdem wie lange die Dauer
gewünscht bzw. im Vorfeld mit der Auftragnehmerin vereinbart wurde. Anspruch auf Anwesenheit darüber hinaus besteht nicht.
Der Auftraggeber ist weiters dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort zu schaffen, wie z.B. Stromanschluss für das Halten einer Rede am Veranstaltungstag. Für Musikeinspielungen oder Live-Musik ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Falls benötigt, ist die für die Zeremonie ausgewählte Musik auf CD oder einem anderen Tonträger sowie ein entsprechendes Abspielgerät vom Auftraggeber bereitzustellen.
7. Witterungsschutz
Findet die Zeremonie im Freien statt, ist dafür zu sorgen, dass die Auftragnehmerin sowie die mitgebrachte Technik vor Regen, starker Sonne oder anderen Witterungseinflüssen (Staub, etc.) geschützt sind. Im Falle der Nichteinhaltung kann eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantiert werden.
Bei unzureichenden Aufbau und betriebsbedingten Bemühungen kann die Auftragnehmerin den Auftritt verweigern. Eine Rückerstattung des Honorars steht dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau sowie betriebsbedingten Bemühungen entstehen, haftet der Auftraggeber.
8. Reisekosten und Übernachtung
Fahrten bis zu 30 km vom Wohnort der Auftragnehmerin sind in der Pauschale enthalten. Für weitere Strecken wird das jeweils gültige amtliche Kilometergeld verrechnet. Eventuelle zusätzliche Auslagen werden nur nach vorheriger, gemeinsamer Absprache berechnet.
Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.
9. Leihgegenstände
Für den Fall, dass bei der Ausrichtung der Zeremonie Gegenstände von der Auftragnehmerin in Anspruch genommen werden, so sind diese mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Entstandene Schäden, die in das Verschulden des Auftraggebers oder in dessen Umkreis stehender Personen (z.B. Gäste) fallen, sind der Auftragnehmerin in vollem Umfang zu ersetzen.
10. Urheberrechte
Sämtliche geistigen Ideen der beauftragten Rede, die Rede selbst und der Zeremonie gehören der Auftragnehmerin und besitzen ein Urheberrecht.
Die Zeremonie darf für private Zwecke als Erinnerungswert gefilmt oder mit Ton aufgenommen werden, jedoch nicht für kommerzielle Zwecke verwendet
werden. Eine Einstellung bei YouTube auch einzelne Passagen der Rede) ist nur mit Zustimmung der Auftragnehmerin erlaubt.
Eine kommerzielle Nutzung oder Weiterverbreitung der Rede sowie das Kopieren der Zeremonie zu diesem Zweck werden werden nicht gestattet.
11. Bild- und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber räumt der Auftragnehmerin unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in
Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch die Auftragnehmerin fotografierten Bilder und/oder Filmaufnahmen, mit
einer unveränderten oder veränderten Darstellung ein.
Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen und über alle sonstigen Verbreitungswege wie Internet, zum Zwecke der
Werbung. Vereinbart kann selbstverständlich werden, dass keine Gesichter auf den Bildern gezeigt werden, sondern lediglich Dekorationen, Settings und die
Auftragnehmerin bzw. Personen von hinten.
12. Haftung
Die Haftung für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die
Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder
Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben
beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben.
Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf
Nichterfüllung des Vertrages. Bei nichtschuldhafter Verspätung bzw. Unmöglichkeit durch höhere Gewalt der Auftragnehmerin, z.B. durch eine Autopanne,
Verkehrsstau oder stark widrige Witterungsverhältnisse, ist die Auftragnehmerin in keiner Weise haftbar zu machen. Die Auftragnehmerin versucht, die
Wünsche des Auftraggebers bestmöglich umzusetzen. Hierbei gilt der Grundsatz der künstlerischen Freiheit, d.h. die Art der Durchführung sowie
Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Beiträge
anderer Personen während der Zeremonie. Zusatz: Sollten Gespräche im privaten Haus der Auftragnehmerin stattfinden erfolgen diese auf eigene Gefahr.
13. Salvatorische Klausel
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die
übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
14. Datenschutz
Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben (sofern nicht anders vereinbart). Sämtliche Daten
und Informationen, die im Zuge der Gespräche ausgetauscht werden, werden zum Zwecke des Schreibens der Rede verwendet und nicht an Dritte
weitergegeben. Die Daten werden nach Vertragserfüllung gelöscht, mit Ausnahme der Daten wie Name, Adresse etc. die zur Rechnungslegung notwendig
sind. Diese werden für 7 Jahre aus steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt.
15. Steuer
Das Honorar versteht sich als Endbetrag gemäß Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
16. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt österreichisches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts undmit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Linz vereinbart.
Stand: 22. März 2026

